Kinder- und Jugendschutz

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und Sexualisierter Gewalt in Institutionen

Als Institution der Kinder- und Jugendarbeit legen wir großen Wert auf die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und der Prävention vor sexualisierter Gewalt in Institutionen.

Dies bezieht sich einerseits auf die Angebote der LAG für und mit Kindern und Jugendlichen und andererseits auf die Verantwortung als Dachverband der Kinder- und Jugendzirkusse in Baden-Württemberg für die fachliche Unterstützung durch Aufklärung und Qualifizierung   der Arbeit unserer Mitglieder vor Ort

In den Kinder- und Jugendzirkussen wird durch engagierte, kompetente und verantwortungsvolle Gestaltung der Angebote und des Vereinsalltags die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützt und Selbstbewusstsein sowie gleichzeitig Achtung und Respekt füreinander vermittelt.

Die Einrichtungen trägt dabei eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven. Dazu gehört auch die Motivation sich für den Schutz vor sexualisierter Gewalt einzusetzen.

Die LAG und ihre Mitglieder qualifizieren sich in diesem Bereich in dem sie  Präventionsmaßnahmen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter/-innen umsetzen, sich für Transparenz im Kinder- und Jugendzirkus einsetzen und nutzen ihr Potenzial, eine Kultur der Aufmerksamkeit zu fördern. Sie geben damit ein Qualitätsversprechen ab und zeigen, dass ihnen das Wohlbefinden der Schutzbefohlenen sehr wichtig ist.

 

Unsere Mitglieder können im internen Bereich auf verschiedene Vorlagen, Dokumente und Links zu diesen Themen zurückgreifen.

Bei unseren jährlichen Netzwerktreffen, in Weiterbildungen und  in der Zirkusjugendleiterausbildung ist die Verpflichtung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages ein fester Bestandteil der Curricula.