Infos für Praxis-Anleiter*innen

Während der Ausbildung zum Zirkus-Jugendübungsleiter*in müssen die Jugendlichen mind. 40 Praxisstunden in Ihrem Heimat-Zirkus leisten, die von einem erfahrenen Trainer*in begleitet werden. Diese Praxisstunden können beginnen ab dem Moment, dass die Jugendlichen den Baustein 1a erfolgreich absolviert haben.
Diese erfahrenen Trainer*innen sind damit im Heimatzirkus die “Praxis-Anleiter*innen” und für die Qualität der Arbeit der Nachwuchs-Übungsleiter*innen verantwortlich.

Ausbildungsvereinbarung für alle LAG-Mitglieder, die Ihre Jugendlichen zur LAG-Ausbildung entsenden.

Damit auch die Qualität der Anleiter*innen sichergestellt werden kann, haben wir hier einige Empfehlung für Praxisanleiter, die im Rahmen der Ausbildung zur/zum Zirkus-(Jugend-) Übungsleiter*in Praxisstunden in ihrer Einrichtung anbieten.

Praxisstunden der angehenden Jugendübungsleiter*innen können nur für den Übungsleiterschein anerkannt werden, wenn der/die Praxis-Anleiter*in (oder ein*e Stellvertreter*in) an dem jährlich stattfindenden Anleitertreffen teilnimmt. Dieses Anleiter*in-Treffen findet im Rahmen des jährlichen Netzwerktreffens statt. 

LAG Praktikumsbestätigung (Formular ausfüllbar)